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Amtliche Bekanntmachung - Bauleitplanung der Gemeinde Knüllwald - 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Hinter der Gansbett“

Knüllwald

Bauleitplanung der Gemeinde Knüllwald

2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Hinter der Gansbett“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Knüllwald hat am 03.03.2024 den Einleitungsbeschluss zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Hinter der Gansbett“ gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Knüllwald-Remsfeld und umfasst folgende in der Gemarkung Remsfeld in der Flur 2 liegende Flurstücke: 173/7 (tlw.), 173/6, 173/9, 172 und 168/6.

 

Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch die vorhandene Bebauung sowie durch das gemeindliche Bürgerhaus, im Osten durch die Lange Straße, im Süden und Osten durch die vorhandene Wohnbebauung sowie Flächen der Landwirtschaft.

 

 

 Bilddatei Übersichtsplan ohne Maßstab

Ziel und Zweck der Planung

In der Kindertagesstätte „Knüllwichtel“ werden derzeit in fünf Gruppen Kinder im Alter von einem Jahr bis sechs Jahren betreut und gefördert. Da die Kindertagesstätte seit längerer Zeit an ihre Grenzen stößt, sollen durch eine Erweiterung 25 zusätzliche Plätze entstehen, wodurch zukünftig insgesamt 137 Kinder in der Einrichtung untergebracht werden können. Der Anbau geht zu Lasten des Spielplatzes. Zur Realisierung der Planung wird der Spielplatz nach Süden verlagert.

 

Mit der 2. Änderungs- und Erweiterungsplanung sollen die bislang nicht beanspruchten Flächen den geänderten städtebaulichen Zielen angepasst werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach § 3 Abs. 2 BauGB werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Die Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Hinter der Gansbett“ gegeben.

 

Die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Hinter der Gansbett“ wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Entsprechend den Bestimmungen des § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe nach
§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Ebenso wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes

 

vom 15.04.2024 bis einschl. 17.05.2024

 

auf der Internetseite der Gemeinde Knüllwald http://knuellwald.de/Statseite/Aktuelles/Nachrichten eingestellt.

 

Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf des Bebauungsplanes auch während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr und Mittwoch von 15.00 -18.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Knüllwald, Raum 18 (2. OG), Hauptstraße 7, 34593 Knüllwald zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Knüllwald (Gemeindeverwaltung), 34593 Knüllwald, Hauptstraße 7 (Raum 18), während der Dienstzeiten abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen  oder  gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.

 

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,

  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,

  • dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.

 

Knüllwald, den 12.04.2024

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Knüllwald

 

A. Koch

Bürgermeister

 

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